Sie sind eine besonders wichtige oder wichtige Einrichtung — was müssen Sie unter dem NIS2UmsuCG (BSIG 2025) jetzt konkret tun? Diese Seite ordnet alle Pflichten: die zehn Risikomanagement-Maßnahmen nach § 30 Abs. 2 BSIG, die Registrierung beim BSI (§ 33), die Vorfallsmeldung (§ 32) und die Pflicht der Geschäftsleitung (§ 38) — mit Paragraphen belegt.
Keine allgemeine Übergangsfrist
Die Pflichten nach § 30 BSIG binden seit dem Inkrafttreten am 6. Dezember 2025 unmittelbar. Lediglich für die Registrierung beim BSI gilt eine eigene Drei-Monats-Frist (§ 33).
§ 30 Abs. 2 Nr. 1–10 BSIG
§ 30 BSIG verpflichtet besonders wichtige und wichtige Einrichtungen zu geeigneten, verhältnismäßigen und wirksamen technischen und organisatorischen Maßnahmen in zehn Bereichen. Der IT-Grundschutz des BSI ist die etablierte Umsetzungsmethodik (zehn Schichten, 111 Bausteine).
Über die zehn Maßnahmen hinaus verlangt das BSIG drei Verfahrenspflichten. Jede ist eigenständig durchsetzbar.
Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten beim BSI registrieren. Für bereits am 6.12.2025 betroffene Einrichtungen lief die Frist bis zum 6. März 2026. Die Registrierung läuft über „Mein Unternehmenskonto“ und das BSI-Meldeportal; eine verspätete Registrierung ist selbst eine Ordnungswidrigkeit.
Registrierung vorbereitenErhebliche Sicherheitsvorfälle sind in drei Stufen an das BSI / CERT-Bund zu melden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden und Abschlussbericht binnen eines Monats. Dasselbe BSI-Meldeportal dient der Registrierung und den Meldungen.
Meldeprozess ansehenDie Geschäftsleitung muss die Risikomanagement-Maßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen lassen. Diese Pflicht ist nicht delegierbar; bei schuldhafter Verletzung kann die Geschäftsleitung persönlich haften.
Haftung und BußgelderErhebliche Sicherheitsvorfälle sind in drei Stufen an das BSI / CERT-Bund zu melden.
24 Stunden
nach Kenntnis des erheblichen Vorfalls.
72 Stunden
mit einer ersten Bewertung des Vorfalls.
1 Monat
mit der vollständigen Analyse des Vorfalls.
NIS 2 ist keine reine IT-Aufgabe. Nach § 38 BSIG muss die Geschäftsleitung die Risikomanagement-Maßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen lassen — eine nicht delegierbare Pflicht. Bei schuldhafter Verletzung kann sie persönlich haften. Mehr zur Haftung und zu den Bußgeldern (§ 65) →
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Reglyze ist eine SaaS-Plattform für NIS-2-Compliance und ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt das BSI unter bsi.bund.de.