§ 30 Abs. 2 BSIG verpflichtet besonders wichtige und wichtige Einrichtungen zu geeigneten, verhältnismäßigen und wirksamen technischen und organisatorischen Maßnahmen in zehn Bereichen. Der IT-Grundschutz des BSI ist die etablierte Methodik, um sie umzusetzen. Diese Pflicht gilt seit dem 6. Dezember 2025 unmittelbar — ohne allgemeine Übergangsfrist.
Wortlaut der zehn Bereiche nach § 30 Abs. 2 BSIG. Sie entsprechen den Risikomanagement-Maßnahmen aus Artikel 21(2) der NIS-2-Richtlinie.
Der IT-Grundschutz des BSI (10 Schichten, 111 Bausteine) ist die etablierte Methodik, um die § 30-Anforderungen strukturiert umzusetzen, und bildet die Grundlage für „ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz“. Er ist nicht zwingend vorgeschrieben — auch ein ISO/IEC-27001-Ansatz ist möglich —, solange die Maßnahmen geeignet, verhältnismäßig und wirksam sind und ihre Wirksamkeit nach § 30 Abs. 2 Nr. 6 bewertet wird.
Reglyze führt ein Gap-Assessment gegen die zehn § 30-Bereiche durch, erzeugt KI-gestützt die zugehörigen Richtlinien und dokumentiert die Wirksamkeit (§ 30 Abs. 2 Nr. 6) prüffest. Transparente Preise in Euro, EU-Hosting (Hetzner, Deutschland).
Reglyze ist eine SaaS-Plattform für NIS-2-Compliance und ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung. Den verbindlichen Gesetzestext (§ 30 BSIG) finden Sie unter gesetze-im-internet.de.