Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen muessen erhebliche Sicherheitsvorfaelle dem BSI melden — in drei Stufen: Fruehwarnung binnen 24 Stunden, bewertende Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung binnen eines Monats. Diese Pflicht gilt seit dem Inkrafttreten des NIS2UmsuCG am 6. Dezember 2025 unmittelbar.
Wann ist ein Vorfall „erheblich“?
Ein Sicherheitsvorfall ist erheblich, wenn er schwerwiegende Betriebsstoerungen der Dienste oder finanzielle Verluste verursacht oder verursachen kann, oder andere Personen durch erhebliche materielle oder immaterielle Schaeden beeintraechtigt oder beeintraechtigen kann. Nur erhebliche Vorfaelle loesen die Meldepflicht nach § 32 BSIG aus.
Alle Fristen laufen ab Kenntnis des Vorfalls. Gemeldet wird an das BSI (operativ: CERT-Bund) ueber das BSI-Meldeportal.
Reglyze fuehrt Vorfaelle strukturiert durch die 24h/72h/1-Monat- Fristen, haelt die Meldeinhalte vor und dokumentiert den Audit-Trail. So ist die § 32-Meldung vorbereitet, bevor der erste Vorfall eintritt. EU-Hosting (Hetzner, Deutschland).
Reglyze ist eine SaaS-Plattform fuer NIS-2-Compliance und ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung. Verbindliche Auskuenfte und das Meldeportal finden Sie beim BSI unter bsi.bund.de.