Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten beim BSI registrieren. Für bereits am 6. Dezember 2025 betroffene Einrichtungen war die Frist der 6. März 2026. Die Registrierung läuft in zwei Schritten — und ist Voraussetzung dafür, später überhaupt Vorfälle melden zu können.
Frist: 6. März 2026
Drei Monate nach Inkrafttreten des NIS2UmsuCG (§ 33 BSIG). Eine verspätete Registrierung ist selbst eine Ordnungswidrigkeit.
Reglyze hilft, die Einstufung (besonders wichtig vs. wichtig) zu bestimmen, die Stammdaten für die BSI-Registrierung zusammenzustellen und parallel die zehn § 30-Maßnahmen umzusetzen — in unter einer Stunde, mit transparenten Preisen in Euro und EU-Hosting (Hetzner, Deutschland).
Reglyze ist eine SaaS-Plattform für NIS-2-Compliance und ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung. Das Meldeportal und verbindliche Hinweise finden Sie beim BSI unter bsi.bund.de.