NIS 2 Deutschland — Registrierung

BSI-Registrierung nach NIS 2 (§ 33 BSIG)

Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten beim BSI registrieren. Für bereits am 6. Dezember 2025 betroffene Einrichtungen war die Frist der 6. März 2026. Die Registrierung läuft in zwei Schritten — und ist Voraussetzung dafür, später überhaupt Vorfälle melden zu können.

Frist: 6. März 2026

Drei Monate nach Inkrafttreten des NIS2UmsuCG (§ 33 BSIG). Eine verspätete Registrierung ist selbst eine Ordnungswidrigkeit.

Ablauf in zwei Schritten

1Konto über „Mein Unternehmenskonto“ einrichten
Die Identifizierung der Einrichtung läuft über „Mein Unternehmenskonto“ (das bundesweite Organisationskonto). Es ist die Voraussetzung, um anschließend auf das BSI-Meldeportal zugreifen zu können.
2Im BSI-Meldeportal registrieren
Im seit dem 6. Januar 2026 verfügbaren BSI-Meldeportal werden die Stammdaten der Einrichtung hinterlegt (u. a. Sektor, Einstufung als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung, Kontaktstellen). Dasselbe Portal dient später auch den Vorfallsmeldungen nach § 32.

Häufige Fragen

Wer muss sich beim BSI registrieren?
Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen im Sinne des BSIG 2025 müssen sich nach § 33 BSIG beim BSI registrieren. Bestimmte Anbieter (z. B. DNS-, TLD-, Cloud-, Rechenzentrums- und Vertrauensdiensteanbieter) sind dabei größenunabhängig erfasst.
Bis wann muss die Registrierung erfolgen?
Innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten (§ 33 BSIG). Für alle bereits am 6. Dezember 2025 betroffenen Einrichtungen war das der 6. März 2026. Wer erst später in den Anwendungsbereich fällt, hat ab diesem Zeitpunkt drei Monate.
Wie läuft die Registrierung ab?
In zwei Schritten: zuerst die Identifizierung über „Mein Unternehmenskonto“, anschließend die Registrierung im BSI-Meldeportal (verfügbar seit 6. Januar 2026). Dort werden die Stammdaten der Einrichtung hinterlegt; dasselbe Portal wird später für Vorfallsmeldungen nach § 32 genutzt.
Was passiert bei verspäteter oder unterlassener Registrierung?
Eine verspätete oder unterlassene Registrierung ist selbst eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden — unabhängig davon, ob die übrigen § 30-Pflichten erfüllt sind. Die Geschäftsleitung trägt nach § 38 die Verantwortung.

Registrierung und § 30-Pflichten in einem Zug

Reglyze hilft, die Einstufung (besonders wichtig vs. wichtig) zu bestimmen, die Stammdaten für die BSI-Registrierung zusammenzustellen und parallel die zehn § 30-Maßnahmen umzusetzen — in unter einer Stunde, mit transparenten Preisen in Euro und EU-Hosting (Hetzner, Deutschland).

Reglyze ist eine SaaS-Plattform für NIS-2-Compliance und ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung. Das Meldeportal und verbindliche Hinweise finden Sie beim BSI unter bsi.bund.de.