Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten beim BSI registrieren. Für bereits am 6. Dezember 2025 betroffene Einrichtungen war die Frist der 6. März 2026. Die Registrierung läuft in zwei Schritten — und ist Voraussetzung dafür, später überhaupt Vorfälle melden zu können.
Frist: drei Monate — ab Ihrem Stichtag
§ 33 Abs. 1 BSIG knüpft die Frist an Ihren eigenen Stichtag: spätestens drei Monate, nachdem Sie erstmals oder erneut als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung gelten. Für die bereits am 6. Dezember 2025 betroffenen Einrichtungen war das der 6. März 2026 — wer erst später hineinwächst, hat ab diesem Zeitpunkt drei Monate. Eine verspätete Registrierung ist selbst eine Ordnungswidrigkeit.
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Reglyze ist eine SaaS-Plattform für NIS-2-Compliance und ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung. Das Meldeportal und verbindliche Hinweise finden Sie beim BSI unter bsi.bund.de.