Für MSP und Berater · Österreich
Eine Konsole für mehrere Kunden, die zehn Maßnahmen des § 32 je Kunde getrennt, die Selbstdeklaration nach § 33 vorbereitet, und Berichte unter Ihrer Marke. Für die Gesetzeslage in Österreich geschrieben, nicht aus Deutschland übersetzt.
Die Verwaltung von IKT-Diensten (Business-to-Business) ist im NISG 2026 ein eigener Sektor (§ 2 Z 9). Ein MSP mit zumindest 50 Mitarbeitern oder mehr als zehn Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme ist damit selbst wichtige Einrichtung (§ 24 Abs. 2 Z 1, § 25 Abs. 3): Registrierung bis 31. Dezember 2026, Selbstdeklaration binnen zwölf Monaten, Meldepflicht ab dem ersten Tag.
§ 32 Abs. 4 lit. d verpflichtet jede erfasste Einrichtung zur Sicherheit der Lieferkette, unter Berücksichtigung der spezifischen Schwachstellen ihrer unmittelbaren Anbieter und Diensteanbieter und deren Cybersicherheitspraxis. Sie sind dieser Anbieter. Ab 1. Oktober 2026 kommen diese Fragebögen zu Ihnen, ob Sie Compliance verkaufen oder nicht. Die Wahl ist, ob Sie sie erdulden oder nutzen.
Innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der Registrierungspflicht übermittelt jede wesentliche und wichtige Einrichtung strukturierte Informationen zu Maßnahmen, Systemen, Lieferkette und Risikoanalyse (§ 33 Abs. 1). Für den späteren Nachweis lässt § 33 Abs. 2 gültige Zertifikate für den operativen und organisatorischen Teil zu. Das ist wiederkehrende, beratbare Arbeit, mit einem Kalender, den das Gesetz vorgibt.
Das Registrierungsformular legt die Behörde fest (§ 29 Abs. 2), die Verordnung zu den Maßnahmen ist erlaubt, aber nicht kundgemacht (§ 32 Abs. 5), und das nationale CSIRT muss erst ermächtigt werden (§ 8 Abs. 2, § 51 Abs. 6). Genau in dieser Lage rufen Kunden einen Berater an. Reglyze markiert die offenen Punkte als offen und aktualisiert sie, sobald das Bundesgesetzblatt sie schließt.
Je Kunde Sektor, Größe nach § 25 und Unabhängigkeit der IT von verbundenen Unternehmen erfassen, die Einstufung nach § 24 begründen und die sieben Registrierungsangaben des § 29 Abs. 2 bereithalten.
Umsetzungsgrad, Nachweise und offene Punkte je Buchstabe des § 32 Abs. 4, mit der Verhältnismäßigkeit nach Abs. 3 dokumentiert, in einer Konsole für alle Kunden.
Die Selbstdeklaration nach § 33 Abs. 1 aus dem Arbeitsstand erzeugen, die Schulungen der Leitungsorgane und Mitarbeiter nach § 31 Abs. 2 nachweisen, alles unter Ihrer Marke.
Die Verantwortung bleibt beim Kunden: § 31 Abs. 1 legt sie auf dessen Leitungsorgane, und das Gesetz kennt keine Übertragung auf einen Dienstleister. Reglyze macht Ihre Arbeit für den Kunden sichtbar, nicht an seiner Stelle.
Sie zahlen je Kundenorganisation und Jahr, mit sinkendem Satz ab der zweiten. Der MSP-Modus ist eine Ansicht, kein eigener Tarif.
Preis je Organisation und Jahr
Derselbe volle Umfang für jede bezahlte Organisation:
Die Selbstbedienung deckt bis zu 50 Organisationen; darüber gilt das Enterprise-Angebot (fester Ansprechpartner, Integrationen auf Anfrage, On-Premise-Optionen).
Über 50 Organisationen gilt das Enterprise-Angebot. Wenn Sie eine Compliance-Praxis im Managed-Modell aufbauen, sehen Sie sich das Partnerprogramm für MSP an.