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Sensibilisierung

Artikel 20 der NIS2 verpflichtet die Leitungsorgane, Cybersicherheits­ maßnahmen zu billigen und zu überwachen sowie Schulungen zu absolvieren — und den Beschäftigten vergleichbare Schulungen anzubieten. Reglyze verfolgt, wer geschult wurde und wann die Gültigkeit abläuft.

Das Register für Cybersicherheitsschulungen der Leitung — gültige, ablaufende und abgelaufene Nachweise, verknüpft mit NIS2-Artikel 20

Zuweisungen & Nachweise

Weisen Sie Personen Kurse zu und erfassen Sie den Abschluss. Jeder Schulungsnachweis trägt ein Abschlussdatum und einen Gültigkeitszeitraum (ein ausdrückliches gültig bis oder standardmäßig ein Jahr ab Abschluss). Ablaufende und abgelaufene Nachweise erscheinen, damit Auffrischungen vor dem Verfall erfolgen — und für MSPs tauchen sie im Aktionszentrum des Portfolios auf.

Kursinhalte

Reglyze liefert grundlegende Cyberhygiene-Inhalte und unterstützt sektorspezifische Pakete. Die Schulung der Leitungsorgane wird getrennt von der allgemeinen Sensibilisierung der Beschäftigten verfolgt, damit Sie die Aufsichtspflicht der Leitung nach Artikel 20 nachweisen können.

Den Nachweis führen

Abschlussnachweise und Bescheinigungen sind exportierbar, sodass „die Beschäftigten wurden geschult” durch datierte Nachweise statt durch eine bloße Behauptung belegt ist.