Sensibilisierung
Artikel 20 der NIS2 verpflichtet die Leitungsorgane, Cybersicherheits maßnahmen zu billigen und zu überwachen sowie Schulungen zu absolvieren — und den Beschäftigten vergleichbare Schulungen anzubieten. Reglyze verfolgt, wer geschult wurde und wann die Gültigkeit abläuft.

Zuweisungen & Nachweise
Weisen Sie Personen Kurse zu und erfassen Sie den Abschluss. Jeder
Schulungsnachweis trägt ein Abschlussdatum und einen Gültigkeitszeitraum (ein
ausdrückliches gültig bis oder standardmäßig ein Jahr ab Abschluss). Ablaufende
und abgelaufene Nachweise erscheinen, damit Auffrischungen vor dem Verfall
erfolgen — und für MSPs tauchen sie im Aktionszentrum des Portfolios auf.
Kursinhalte
Reglyze liefert grundlegende Cyberhygiene-Inhalte und unterstützt sektorspezifische Pakete. Die Schulung der Leitungsorgane wird getrennt von der allgemeinen Sensibilisierung der Beschäftigten verfolgt, damit Sie die Aufsichtspflicht der Leitung nach Artikel 20 nachweisen können.
Den Nachweis führen
Abschlussnachweise und Bescheinigungen sind exportierbar, sodass „die Beschäftigten wurden geschult” durch datierte Nachweise statt durch eine bloße Behauptung belegt ist.