Das NIS2UmsuCG ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft und erlaesst das BSI-Gesetz neu (BSIG 2025). Es weitet den Kreis der regulierten Organisationen auf rund 29.500 Einrichtungen aus. Diese Seite erklaert, wie Sie bestimmen, ob Ihre Organisation eine besonders wichtige oder eine wichtige Einrichtung ist — und was daraus folgt.
Keine allgemeine Uebergangsfrist
Anders als in Frankreich oder Italien gibt es in Deutschland keine allgemeine Uebergangsfrist: Die Pflichten nach § 30 BSIG binden ab Inkrafttreten. Die Registrierung beim BSI war fuer bereits am 6.12.2025 betroffene Einrichtungen bis zum 6. Maerz 2026 faellig (§ 33 BSIG).
Das BSIG 2025 unterscheidet zwei Klassen mit unterschiedlicher Aufsichtsintensitaet. Die Risikomanagement-Pflichten nach § 30 gelten fuer beide; die Aufsicht unterscheidet sich.
Betroffen — besonders wichtige Einrichtung
Energieversorgung ist ein Anhang-I-Sektor hoher Kritikalitaet. Eine Einrichtung dieser Groesse ist eine besonders wichtige Einrichtung: laufende, anlasslose Aufsicht durch das BSI (§ 61), Registrierungspflicht bis 6.3.2026 und die § 30-Massnahmen ab sofort.
Betroffen — wichtige Einrichtung
Verarbeitendes Gewerbe faellt unter Anhang II. Oberhalb der Schwelle (50 MA / 10 Mio. EUR) ist das Unternehmen eine wichtige Einrichtung: § 30-Pflichten, Registrierung beim BSI und anlassbezogene Aufsicht (§ 62).
Betroffen — groessenunabhaengig
Anbieter digitaler Infrastruktur und verwalteter IT-Dienste sind unabhaengig von der Mitarbeiterzahl betroffen. Auch ein kleiner deutscher MSP ist in der Regel erfasst und traegt Lieferketten-Pflichten gegenueber seinen regulierten Kunden.
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Reglyze ist eine SaaS-Plattform fuer NIS-2-Compliance und ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung. Verbindliche Auskuenfte erteilt das BSI unter bsi.bund.de.