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Fällt Ihre Organisation unter das Gesetz vom 26. April 2024?

In zwei Minuten prüfen wir, ob Ihre Organisation eine wesentliche oder eine wichtige Einrichtung im Sinne des belgischen Gesetzes vom 26. April 2024 ist, das die NIS2-Richtlinie umsetzt, und was Sie beim Zentrum für Cybersicherheit Belgien (CCB) tun müssen.

Frage 1 von 520%

In welchem Sektor ist Ihre Organisation hauptsächlich tätig?

Die Sektoren der Anlagen I (hohe Kritikalität) und II (sonstige kritische Sektoren) des Gesetzes vom 26. April 2024.

Wie es weitergeht

  • Bestimmen Sie Ihre Kategorie

    Nach Ihrem Sektor, Ihrer Größe und den Anbietern, die unabhängig von ihrer Größe erfasst sind, prüfen wir, ob Sie eine wesentliche oder eine wichtige Einrichtung sind.

  • Sehen Sie, was auf Sie zukommt

    Die Registrierung beim CCB über Safeonweb@Work, die Maßnahmen von Art. 30 mit CyFun als empfohlenem Rahmen, die Meldungen erheblicher Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat und für wesentliche Einrichtungen die regelmäßige Bewertung der Konformität.

  • Fangen Sie gleich an

    Nach der Diagnose eröffnen Sie ein kostenloses Konto. Reglyze bereitet mit Hilfe von KI Ihre Dokumentation vor und führt Sie durch die Anforderungen von CyFun.

Häufige Fragen

Wann fällt meine Organisation unter das Gesetz vom 26. April 2024?
In der Regel, wenn sie in einem Sektor der Anlage I oder II tätig ist und mindestens ein mittleres Unternehmen nach Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG ist (Art. 3 § 1). Einige Anbieter fallen unabhängig von ihrer Größe darunter: Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste, Vertrauensdiensteanbieter, Namenregister der Domäne oberster Stufe und Domänennamensystem-Diensteanbieter (Art. 3 § 3).
Was unterscheidet eine wesentliche von einer wichtigen Einrichtung?
Wesentliche Einrichtungen (Art. 9) sind unter anderem die großen Einrichtungen der Anlage I und die Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die vom Föderalstaat abhängen; sie unterziehen sich einer regelmäßigen Bewertung der Konformität (Art. 39). Wichtige Einrichtungen (Art. 10) sind die übrigen erfassten Einrichtungen der Anlagen I oder II; für sie ist diese Bewertung freiwillig (Art. 41).
Wo registriere ich mich, und wo melde ich einen Sicherheitsvorfall?
Sie lassen sich beim Zentrum für Cybersicherheit Belgien (CCB) registrieren, in der Praxis über ein Onlineformular auf Safeonweb@Work (Art. 13 § 1). Einen erheblichen Sicherheitsvorfall melden Sie dem nationalen CSIRT (CERT.be) über die Meldeplattform des CCB: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine Meldung über den Sicherheitsvorfall binnen 72 Stunden und einen Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung (Art. 34 und 35).

Das Gesetz liegt auf Französisch und Niederländisch vor; die deutschen Begriffe dieser Seite folgen der inoffiziellen Koordinierung in deutscher Sprache.

Wissen, wo Sie stehen, noch heute

Reglyze ist eine SaaS-Plattform für die Umsetzung des Gesetzes vom 26. April 2024 (belgische Umsetzung von NIS 2), gehostet in der Europäischen Union. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Erhebliche Sicherheitsvorfälle melden Sie selbst dem nationalen CSIRT, CERT.be beim Zentrum für Cybersicherheit Belgien (CCB), über Safeonweb@Work (Art. 34 und 35 des Gesetzes).